Dashcam Klar!
Initiative für Dashcam Klarheit in Deutschland
➡ Volle gesetzliche Anerkennung von Dashcams als zulässiges Beweismittel
➡ Rechtssicherheit für Verbraucher
➡ Klare Regeln statt Grauzone
Wer profitiert?
✔ Autofahrer – Mehr Sicherheit und gerechte Entscheidungen im Ernstfall
✔ Gerichte – Klare Faktenlage und schnellere Urteile
✔ Polizei – Verlässliche Beweise direkt vom Unfallort
✔ KFZ-Werkstätten – Mehr Aufträge für Einbau & Service
✔ Automobilhersteller – Zusätzliche Einnahmen durch Dashcam-Integrationen & Add-ons
Wer verliert?
❌ Betrüger – Dashcams entlarven provozierte Unfälle & Falschaussagen sofort
❌ Anwälte – weniger lange Streitverfahren, weniger abrechenbare Stunden
❌ Gutachter – weniger komplexe, langwierige und teure Unfallrekonstruktionen
❌ Datenschutz-Fanatiker – die Praxis und Realität ignorieren
Was sagt die Politik?
Auf Deutsch: Ist nicht unser Bier! Die EU regelet das mit der geliebten DSGVO.
Verwaltungstext:
"Nach der weitgehenden Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist diese für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Kameraeinsatzes in Kfz der primäre Maßstab. Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 und ist unmittelbar anwendbares Recht in allen Mitgliedstaaten der EU. Ergänzt wird die DSGVO auf nationaler Ebene durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dessen neue Fassung zeitgleich mit der DSGVO in Kraft getreten ist. Seitdem ist es nicht mehr Sache des deutschen Gesetzgebers, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Dashcams in Kfz, unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung, konkret zu regeln."
Das akzeptieren wir nicht!
Der Schutz von Menschenleben steht über Bürokratie. Punkt.
Wenn Dashcams Unfälle aufklären, Gerechtigkeit schaffen und Straftaten dokumentieren,
dann ist es politisch und moralisch untragbar, sich hinter DSGVO-Paragraphen zu verstecken.
Wenn die EU und DSGVO sich nicht bewegen, muss sich Deutschland darüber hinwegsetzen und Fakten schaffen!
Unsere Bürger haben das Recht auf Sicherheit und Beweissicherung.
Wenn die DSGVO das verhindert, ist die DSGVO falsch - nicht die Dashcam.
